- Spielautomat
- Spiel|au|to|mat 〈m. 16〉 mechan., durch Einwurf einer Münze in Gang zu bringendes Spielgerät, manchmal mit Gewinnmöglichkeit
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Spiel|au|to|mat, der:Automat für Glücksspiele, der durch Einwurf einer Münze in Gang gesetzt wird.* * *
Spiel|automat,Spielgerät, Spieleinrichtung, die als Geschicklichkeitsspielautomat der Unterhaltung dient oder als Geldspielautomat die Möglichkeit eines Gewinns eröffnet. Die gewerbsmäßige öffentliche Aufstellung von Spielautomaten ist nur gestattet, wenn die Bauart des Spielautomaten von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen und die Inbetriebnahme von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist (§§ 33 c ff. Gewerbeordnung, GewO). Zur Eindämmung der Betätigung des Spieltriebs, zum Schutz der Allgemeinheit und der Spieler sowie im Interesse des Jugendschutzes ist zur Durchführung der Bestimmungen der GewO die Spiel-VO in der Fassung vom 11. 12. 1985 erlassen worden.Einer besonderen Erlaubnispflicht unterliegen gewerbsmäßig betriebene Spielhallen und ähnliche Unternehmen (§ 33 i GewO); die Erlaubnis kann mit Befristungen und Auflagen erteilt werden, unter Umständen ist sie ganz zu versagen. Kindern und Jugendlichen ist grundsätzlich die Benutzung von Spielautomaten mit mechanischen Vorrichtungen, die die Möglichkeit eines Gewinns geben, in der Öffentlichkeit nicht gestattet. (Glücksspiel)* * *
Spiel|au|to|mat, der: Automat für Glücksspiele, den man durch Einwurf einer Münze in Gang setzt.
Universal-Lexikon. 2012.